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Zertifizierung nach DIN EN 1090-2

 

Seit dem 01.07.2014 dürfen nur noch ( gesetzlich vorgeschrieben ) zertifizierte Fachbetriebe nach DIN EN 1090-1 tragende Stahlbauteile herstellen und innerhalb der EU in Verkehr bringen.

Informationen zu möglichen Folgen bei der Ausführung von Arbeiten ohne Zertifizierung finden Sie auf www.metall-zert.de

Unsere werkseigene Produktionskontrolle umfasst schriftliche Verfahrensanweisungen, regelmäßige Kontrollen und Prüfungen sowie deren Dokumentation. Hierdurch wird sichergestellt, dass die nach diesen Prozessen hergestellten Bauteile oder Tragwerke den geforderten Eigenschaften genügen.

Unsere Zertifizierung nach DIN EN 1090-2

Ausführungsklasse: EXC2

Zertifikat Nr. 2374-CPR-0676-01

Schweißzertifikat Nr. MZ1090-2.0676-01

Auf Ihren Wunsch lassen wir Ihnen unsere Zertifikate als PDF Datei zukommen.

Folgende Produktbeispiele unterliegen der EN 1090 Norm:

Handläufe, Treppengeländer im Innen und Aussenbereich, Balkongeländer, Treppen, Vordächer, Überdachungen, Stahlbalkone, Stahlstützen, Wintergärten, Carports und Maschinengestelle.

Zertifizierung

TÜV SÜD

 

Wir haben bei der TÜV SÜD in Stuttgart durch Fachfortbildungen das Zertifikat zum befähigten, sachkundigen Prüffachbetrieb für Brandschutztüren, Brandschutztore, kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore mit Zulassung erhalten und können somit folgende Dienstleistungen anbieten.

 

- Montage, Wartung und Instandsetzung von Brandschutztüren, Brandschutztoren, kraftbetätigte Fenstern, Türen und Toren.

 

- Montage, Wartung und Instandsetzung von Rauchmelder und Feststellanlagen.

 

- Prüfung und Beratung von Rettungswegen in öffentlichen Gebäuden.

 

- Inbetriebnahme, Erstprüfung und die vorgeschriebenen jährliche Prüfung mit Ausstellung von Prüfzeugnissen und Protokollen, aller o.g Positionen, lt. BGR 232, DIN EN 12604, 12453 und DIN EN 13241.

 

Seit dem 01.01.1997 wird in allen o.g Bereichen lt. MRL 98/37/EG nicht mehr zwischen privat, gewerblich und öffentlich unterschieden. Es ist Auflage ( gesetzlich vorgeschrieben ) eine jährliche, oder nach der Hersteller angegebenen Frist eine Prüfung von Brandschutztüren, kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren jeglicher Art von einem Sachkundigen prüfen zu lassen, um den Versicherungsschutz für Personen und Sachschäden im Schadensfall aufrecht zu erhalten. Vermieter, Hauseigentümer und Hausverwaltungen können ihre Verantwortung/Auflage an den Prüfbetrieb übergeben und durch Prüfzeugnisse ihre Auflage entziehen und den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Angetriebene Garagentore egal ob Kipptor, Rolltor oder Sektionaltor mit einem Flügelgewicht von über 200 N (20 Kg) werden in kraftbetätigte Tore eingestuft und müssen sich somit einer jährlichen Prüfung unterziehen.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

TÜV Süd
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